Das Positive vorneweg: die Bürger-Frage „Bis wann gedenkt die Gemeinde Bad Schönborn den bestehenden Internetauftritt gründlich zu überarbeiten? Andere Gemeinden haben hier schon vorgelegt, insbesondere Kurorte wie z.B. Bad Wildbad. Wir Bad Schönborner können das sogar besser!“ traf wohl die Gesamtstimmung. Alle Fraktionen nahmen darauf Bezug. Das ist gut für unsere Gemeinde, die einen weitaus besseren Internetauftritt verdient hat und auch hoffentlich bald erhalten wird.
Die Frage war verbunden mit dem Punkt 4 der Tagesordnung „Strategieprozeß Standortmarketing“. Auch hier positiv, dass eine Lenkungsgruppe mit lokalen Experten eingerichtet wird und zusammen mit einem externen Moderator (das Team) die Strategie zum Gesundheits- und Wirtschaftsstandort aufstellen soll. Allerdings ist es rätselhaft, wieso der Gemeinderat für eine derart wichtige Fragestellung lediglich bereit ist, 5500 EUR zu investieren. Hier stimmen die Relationen nicht: 5500 EUR sind die Baukosten für EINEN METER der geplanten Straße…
Auf die Bürger-Frage „Was hat die Gemeinde Bad Schönborn in den letzten fünf Jahren konkret getan, um für mehr Ruhe und Lebensqualität für die Anwohner der B3 zu sorgen, und – da jetzt der Ruf nach schnellen Lösungen laut wird – welche Maßnahmen gedenkt die Gemeinde in den nächsten drei Jahren umzusetzen, z.B. auf Basis einer Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie“ hat der Bürgermeister lang und breit geantwortet, allerdings ohne eine konkret umgesetzte oder bald geplante Maßnahme aufführen zu können. Motto: Der Gemeinde seien die Hände gebunden, da es sich um eine Bundesstraße handelt. Über die zwingend vorgeschriebene Lärmaktionsplanung für die B3 wurde dafür geschwiegen.
Ganz bitter für die Zuhörer, die sich zumindest erhofft haben, dass die Gemeinde zur geplanten Ortsumgehung (Kosten: 30 Millionen) eine Informationsveranstaltung durchführen wird, war der zweite Tagesordnungspunkt. Lediglich die fünf Gemeinderäte der SPD-Fraktion stimmten für den Antrag. Eine frühzeitige Information der Bürger, wie sie die Gemeindeordnung Baden-Württembergs vorsieht, wird vom Bürgermeister und den Fraktionen der CDU und der Freien Wähler unter dem Teppich gekehrt. Der Treppenwitz des Abends war sicher der Verweis auf den Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Dieser Termin wurde im Ernst von gewählten Volksvertretern als „Informationsveranstaltung“ verkauft. Hier zur Info worum es beim Erörterungstermin geht:
Ein Erörterungstermin hat im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens eine gesetzlich verankerte Funktion wahrzunehmen. Gegenstand und Zweck des Erörterungstermins ist, die von Einwendern rechtzeitig erhobenen Einwände gegen ein Projekt/eine Planung zu erörtern. Erörterungstermine sind nicht öffentlich, sondern nur zugänglich für Einwender, den Antragsteller, Gutachter sowie die Genehmigungsbehörde. Über den Erörterungstermin wird eine Niederschrift gefertigt.
Insgesamt bin ich nach diesem zweiten Besuch im Gemeinderat enttäuscht von der „Zack-Zack-Schluss“ Diskussionskultur, die dem Bürgermeister wohl am liebsten ist. Oder ist das ein falscher Eindruck gewesen? Hier ist ein neuer Dialogstil gefragt!