Im Vorfeld der Bürgerversammlung zum Neubau der K3575 („Umgehung Bad Schönborn“) ist es sicher sinnvoll, sich auch zu fragen, ob dieser Straßenneubau in den nächsten fünf Jahren überhaupt finanziert werden würde; d.h. ob wir überhaupt unter Entscheidungsdruck stehen. Zur Erinnerung: den größten Anteil an der Finanzierung trägt das Land Baden-Württemberg.
Vom Bund ist keine Unterstützung zu erwarten, eher das Gegenteil. Der Bundesverkehrsminister Ramsauer kürzt die Mittel für Fernstraßenbau in Baden-Württemberg von aktuell über 200 Millionen Euro pro Jahr auf rund 60 Millionen pro Jahr für die nächsten Jahre. Damit müssen Bauvorhaben an Bundesstraßen und Autobahnen im Land gestoppt bzw. verzögert werden.
Unter schwarz-gelb wurde in Baden-Württemberg bis März 2011 im Straßenbau landauf und landab viel versprochen. Umso härter trifft uns jetzt die Wirklichkeit. Hier ein paar Tatsachen für alle, die glauben, dass eine ungenügende Planung z.B. des K3575 Neubaus auch tatsächlich vom Land finanziert werden würde… Die Tatsachen beziehen sich auf Landesstraßen. Jeder kann sich in etwa ausrechnen, was dies für Kreisstraßen bedeutet.
Maßnahmenplan Landesstraßen:
Nach der Priorisierung der baureifen Bundesfernstraßenprojekte hat das Verkehrsministerium auch im Landesstraßenbau die geplanten Straßenbauprojekte nach Kriterien bewertet. Ein Entwurf zum Maßnahmenplan Landesstraßen zum Generalverkehrsplan 2010 wurde am 29. Juni 2012 dem Landtag übermittelt und anschließend in eine öffentliche Anhörung gegeben.
Auswahl der Maßnahmen:
In die Bewertung wurden die landesweit 734 angemeldeten Aus- und Neubaumaßnahmen einbezogen, die sich aus den noch nicht realisierten Maßnahmen des Generalverkehrsplanes 1995 sowie aus neu angemeldeten Maßnahmen zusammensetzen. Das Kostenvolumen all dieser Projekte beträgt nach heutigem Stand rund 2500 Millionen Euro.
Diese Maßnahmen, die unterschiedliche Planungsstände aufweisen, wurden zunächst in die drei Gruppen eingeteilt:
- Neubaumaßnahmen/Ortsumfahrungen,
- Ausbaumaßnahmen sowie
- Bahnübergange.
Bei der großen Gruppe der Ausbaumaßnahmen wurde anhand von drei Kriterien (Verkehrsbelastung, Ausbau- und Zustandswert) entschieden, ob ein Ausbau tatsächlich erforderlich ist, ob der Ausbau zurückgestellt werden oder ob zu Gunsten einer Sanierung ganz auf den Ausbau verzichtet werden kann.
Bewertung der Maßnahmen
Für die Maßnahmen, bei denen ein Ausbau weiterhin für erforderlich gehalten wird, wurde anhand von 5 Kriterien:
- Ausbauwert,
- Zustandswert,
- Sicherheitswert,
- Belastungswert und
- Umweltwert
eine Prioritätenliste gebildet.
Eine Prioritätenliste wurde auf der Grundlage von zehn Kriterien auch für die Neubaumaßnahmen erstellt. Außer den oben genannten wurden zusätzlich folgende Kriterien geprüft:
- Entlastung Mensch,
- Flächenverbrauch,
- Kosten,
- Ökologie und
- Verkehrsverlagerung.
Unter Berücksichtigung der voraussichtlich innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraum zur Verfügung stehenden Mittel (insgesamt 380 Mio. Euro) wurden anschließend Listen der am höchsten priorisierten Maßnahmen gebildet, in die auch die Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen sowie planerisch weit fortgeschrittene Aus- und Neubaumaßnahmen aufgenommen wurden. Aufgrund der Belastung durch laufende Baumaßnahmen und -programme wird der Einstieg in die Umsetzung des Maßnahmenplans erst ab 2015 für realistisch gehalten.
Priorisierung entspricht Grundsätzen der grün-roten Verkehrspolitik
- Zu den veröffentlichten Listen ist anzumerken, dass nur Maßnahmen aufgenommen wurden, die für den Generalverkehrsplan angemeldet waren. Baumaßnahmen, die von der betroffenen Gemeinde nicht mehr gewünscht werden, können problemlos aus den Listen genommen werden;
- von den 176 angemeldeten Neubaumaßnahmen nur 29 in die Liste aufgenommen wurden (davon 20 anhand der Kriterien und weitere 9 aufgrund ihres fortgeschrittenen Planungsstadiums). Die Mehrheit der in den Listen aufgenommenen Maßnahmen sind Ausbaumaßnahmen – dies entspricht dem Grundsatz „Ausbau vor Neubau“. Zudem spiegeln die zugrunde gelegten Mittelansätze die Schwerpunktsetzung zugunsten des Straßenerhalts wider;
- der fertige Maßnahmenplan der Straßenbauverwaltung als Entscheidungshilfe dienen soll, welche Maßnahmen planerisch weiterverfolgt werden sollen und bei welchen Streckenzügen – statt auf einen Ausbau zu warten – eine Sanierung vorgenommen werde sollte. Wichtig ist also auch die Aussage, welche Maßnahmen in den Listen nicht enthalten sind.
- die Nichtaufnahme von „Ausbau-Maßnahmen“ in die Liste nicht bedeutet, dass an der Straße nichts gemacht werden wird. Viele Maßnahmen wurden nun als Sanierungsmaßnahme eingestuft.
Insgesamt entspricht die Maßnahmenliste damit den Zielen der grün-roten Verkehrspolitik. Die lange von grün-rot geforderte Priorisierung und die Erstellung realistischer Maßnahmenlisten wurden endlich vorgenommen. Die Listen wurden nach sachlichen Kriterien erstellt und die Entscheidungsfindung transparent gemacht. Der Grundsatz „Ausbau vor Neubau“ wird befolgt, in vielen Fällen soll statt ausgebaut nun saniert werden.
Nicht umsonst hat der neue Vorsitzende des ADAC Württemberg, Dieter Roßkopf, die neue grün-rote “Verkehrspolitik der neuen Ehrlichkeit” gelobt.