(ju) – Im Oktober 2016 ist der neue § 41 b Veröffentlichung von Informationen der Gemeindeordnung in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich für Verwaltung, Fraktionen, Gemeinderat, Bürgerinnen und Bürger neue Pflichten und Möglichkeiten. Vorgeschrieben ist nun u.a. folgendes:
– Die der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen sind auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen, nachdem sie den Mitgliedern des Gemeinderats zugegangen sind.
– In öffentlichen Sitzungen sind die Beratungsunterlagen im Sitzungsraum für die Zuhörerinnen und Zuhörer auszulegen. Die ausgelegten Beratungsunterlagen dürfen vervielfältigt werden.
Außerdem dürfen die Mitglieder des Gemeinderats den Inhalt von Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen zur Wahrnehmung ihres Amtes gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit bekannt geben.
Wir hoffen, dass die neuen Informations- und Mitsprachemöglichkeiten von den Mitgliedern des Gemeinderats und den Bürgerinnen und Bürgern aktiv genutzt werden.