(ju) – Seit vielen Monaten setzt sich die Fraktion Grüne Liste Bad Schönborn aktiv dafür ein, dass die Gemeinde Bad Schönborn der seit Oktober 2016 geltenden rechtlichen Verpflichtung nachkommt, und die Beratungsunterlagen der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Vor einigen Wochen musste die Fraktion deswegen sogar Landrat Dr. Christoph Schnaudigel um Unterstützung bitten.
Nun ist es endlich soweit: Auf der Seite www.bad-schoenborn.de/de/B%C3%BCrger/Rathaus/Gemeinderat/RatsInformationsystem können ab sofort sowohl die Beratungsunterlagen als auch viele weitere Informationen zu den Sitzungen des Gemeinderates abgerufen werden.
Die Gemeinde Bad Schönborn schreibt hierzu auf ihrer Seite: „Im Ratsinformationssystem finden Sie alle Informationen und Dokumente des Sitzungsdienstes der Gemeinde Bad Schönborn. Sie können sich den Sitzungskalender, Gremien, Mandatsträger, öffentliche Vorlagen sowie Niederschriften anschauen.“
Wir hoffen, dass die neuen Informationsmöglichkeiten von der Öffentlichkeit und den Bürgerinnen und Bürgern aktiv genutzt werden.
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Zum Hintergrund; siehe auch den Beitrag vom 05.03.17 unter www.gruene-badschoenborn.de/2017/03/sitzungsunterlagen-fuer-alle.html: Im Oktober 2016 ist der neue § 41 b Veröffentlichung von Informationen der Gemeindeordnung in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich für Verwaltung, Fraktionen, Gemeinderat, Bürgerinnen und Bürger neue Pflichten und Möglichkeiten. Vorgeschrieben ist seitdem u.a. folgendes:
– Die der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen sind auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen, nachdem sie den Mitgliedern des Gemeinderats zugegangen sind.
– In öffentlichen Sitzungen sind die Beratungsunterlagen im Sitzungsraum für die Zuhörerinnen und Zuhörer auszulegen. Die ausgelegten Beratungsunterlagen dürfen vervielfältigt werden.
Außerdem dürfen die Mitglieder des Gemeinderats den Inhalt von Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen zur Wahrnehmung ihres Amtes gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit bekannt geben.