Der Antrag wurde am 10. Dezember 2019 gestellt
Antrag
Wer kennt sie nicht, die modern gewordenen sogenannten Schottergärten, die gerne auch als Steinöde oder als „Gärten des Grauens“ betitelten vollversiegelten Vorgärten ohne irgendeinen ökologischen Wert.
Diese Gärten sind im Hinblick auf die Artenvielfalt, die Aufheizung der besiedelten Gebiete und auch unter weiteren ökologischen Gesichtspunkten nicht nur eine Katastrophe, sondern sie verstoßen auch gegen den §9 Landesbauordnung Baden- Württemberg ( Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 – § 9 Nichtüberbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze (1) Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist.)
Die Grüne Liste Bad Schönborn stellt daher folgenden Antrag:
- Im Rahmen der Aufstellung von neuen und der Änderung von bestehenden Bebauungsplänen (auch für Gewerbegebiete) wird eine naturnahe Gartengestaltung festgeschrieben inklusive der Vorgabe eine standortgerechte Planung durchzuführen also einheimische Gewächse zu pflanzen und Neophyten zu vermeiden.
- Lediglich die bestehenden Schotter- und Steingärten sollen aus Rechtsschutzgründen Bestandsschutz haben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Regelung zu finden, wie gegen Verstöße dieses Gebots vorgegangen werden kann.
Begründung:
Diese Flächen kann man nicht mehr mit gutem Gewissen als Garten bezeichnen. Meist wird zunächst die Humusschicht abgetragen und der verbliebene Grund mit einer Folie abgedeckt. So kann nichts mehr von unten durchdringen und der Boden ist auch gleich noch versiegelt. Dann wird ein halber Meter Kleingestein aus Indien oder China aufgestreut. Das Ergebnis ist ökologisch so tot wie ein Stück Autobahn und heizt sich ähnlich schnell auf. Nach einigen Jahren dann, wird das sich doch durchkämpfende Unkraut oder Moos gerne mit Pestiziden bekämpft.
Gärten aber dürfen keine lebensfeindliche Umgebung sei. Sie sollen im Idealfall mit ihrer Pflanzenvielfalt Nahrung, Unterschlupf und Kinderstube für Tiere bilden. Jeder Garten sollte ein ökologischer Trittstein für Pflanzenarten, Insekten und Vögel sein, die auf der Suche nach Nahrung und Nistplätzen von „Trittstein zu Trittstein wandern“.
Deshalb sind diese Flächen ein wichtiger Baustein im Biotopverbundsystem der Gemeinde.
Hinzu kommt, dass sich Schottergärten und -flächen im Sommer stärker aufheizen als naturnahe Gärten. Die in den Steinen gespeicherte Wärme wird über Nacht abgegeben und wirkt so der Abkühlung entgegen, was in den Zeiten des Temperaturanstiegs auch zu bedenken ist. Ein versiegelter Boden kann kein Wasser speichern und somit muss man dies auch zukünftig beim Starkregenmanagement beachten.
Auch bei der Auswahl der Pflanzen ist Vorsicht angesagt, viele Vorgartenpflanzen bringen den heimische Wildbienen und Insekten eben fast ebenso wenig wie Schottergärten. Neophyten sind zu vermeiden, heimische Gewächse sollten unbedingt den Vorzug erhalten.
Da Bad Schönborn ja beschlossen hat sich über eine Klimaneutralität bis 2030 Gedanken zu machen, wäre die Umsetzung dieses Antrages nur konsequent und ein weiterer kleiner Puzzlestein für eine lebenswerte Zukunft.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Torsten Thal
Fraktionsvorsitzender Grüne Liste Bad Schönborn
(TT)